Neue Regelungen für erneuerbare Energien beschlossen: Das ändert sich für dein PV-Projekt.
Der Bundestag hat neue Regelungen für erneuerbare Energien verabschiedet, die insbesondere Photovoltaik- und Biogasanlagen betreffen. Ziel ist es, die Systemsicherheit und -stabilität trotz volatiler Einspeisung zu gewährleisten und negative Strompreise zu vermeiden. Die Neuregelungen gelten ab 25. Februar 2025.
Das ändert sich für PV-Anlagenbetreiber
- Keine EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen: Betreiber neuer PV-Anlagen ab 2 kW mit intelligentem Messsystem erhalten keine EEG-Vergütung mehr für Strom, den sie zu Zeiten negativer Börsenstrompreise einspeisen.
- Verlängerter Förderzeitraum: Als Ausgleich wird der Förderzeitraum um die Zeiten mit negativen Preisen verlängert.
- Freiwilliger Wechsel für Bestandsanlagen: Betreiber bestehender PV-Anlagen können freiwillig ins neue System wechseln und erhalten eine Vergütungserhöhung von 0,6 ct/kWh. Diese Erhöhung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission.
- Einspeiseleistung neuer Anlagen: Neue PV-Anlagen dürfen nur noch 60 % ihrer Nennleistung einspeisen, sofern sie nicht mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sind. Dies gilt für Anlagen unter 100 kW, die nicht an der Direktvermarktung teilnehmen.
- Fokus auf Eigenverbrauch und Speicherung: Die Regelung zielt darauf ab, dass solare Erzeugungsspitzen möglichst vor Ort verbraucht oder gespeichert werden, um Netzengpässe zu vermeiden.
Beschleunigter Rollout intelligenter Messsysteme
Ab dem 01.01.2025 gelten neue Pflichten für Messstellenbetreiber:
- Auf Kundenwunsch müssen grundzuständige Messstellenbetreiber innerhalb von 4 Monaten ein intelligentes Messsystem einbauen.
- Der Messstellenbetrieb umfasst künftig nicht nur die Messtechnik, sondern auch Einbau, Betrieb und Wartung von Steuerungstechnik.
- PV-Anlagen zum vollständigen Eigenverbrauch („Nulleinspeiser“) sowie Balkon-PV-Anlagen sind von der Steuerungstechnikpflicht ausgenommen.
Änderungen für Biogasanlagen
Auch für Betreiber von Biogasanlagen gibt es wichtige Neuerungen:
- Das Ausschreibungsvolumen steigt von 400 MW auf 1.300 MW.
- Der Flexibilitätszuschlag wird von 65 €/kW auf 100 €/kW erhöht, wenn eine dreifache Überbauung erfolgt.
- Biogasanlagen mit einem angeschlossenen Wärmenetz erhalten im Ausschreibungsverfahren bevorzugt einen Zuschlag.
- Anlagen erhalten keine Vergütung mehr für eingespeisten Strom, wenn der Börsenstrompreis unter 2 ct/kWh liegt.
Fazit
Die neuen Regelungen bringen tiefgreifende Veränderungen für Betreiber von PV- und Biogasanlagen. Während einige Anpassungen Anreize zur besseren Netzstabilität schaffen, bedeutet der Wegfall der EEG-Vergütung bei negativen Strompreisen eine Herausforderung für Betreiber. Wer jetzt in ein neues PV-Projekt investiert, sollte sich über die neuen Anforderungen und Möglichkeiten zur Eigenverbrauchsoptimierung informieren.