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7. April 202507.04.25

Glasflügelzikade: Notfallzulassung

Maschinenringe Deutschland GmbH
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Das BVL hat sieben Insektiziden eine Notfallzulassung für den Einsatz im Zuckerrübenbau erteilt. Hintergrund ist der Befall durch die Schilf-Glasflügelzikade, die die Krankheiten SBR und Stolbur überträgt.

Zuckerrübenbauern können fürs Erste aufatmen. Das für Pflanzenschutzmittelzulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Notfallzulassungen für verschiedene Mittel gegen die Schilf-Glasflügelzikade erlassen. Gegen die Zikaden, die die bakteriellen Krankheiten SBR und Stolbur übertragen, gab es bislang im Zuckerrübenanbau kein Bekämpfungsmittel. Die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) reagierte erleichtert.

Die Notfallzulassungen gelten laut BVL für einen Zeitraum von 120 Tagen und umfassen insgesamt sieben Pflanzenschutzmittel, darunter drei mit dem umstrittenen neonikotinoiden Wirkstoff Acetamiprid. Die nun zugelassen Mittel dürfen nur nach vorherigem amtlichen Warndienstaufruf der zuständigen Behörden angewandt werden. Diese Warndienstaufrufe basieren wiederum auf Monitoringdaten, die flächendeckend erhoben werden. Zudem wurden die Zulassungen an zusätzliche Risikominderungsauflagen gekoppelt, darunter unter anderem Mindestabstände.

„Die Schilf-Glasflügelzikade ist die größte pflanzenbauliche Herausforderung, der wir uns in den nächsten Jahren stellen müssen“, kommentierte der WVZ-Vorsitzende Stefan Streng, Maschinenringmitglied (Anmerkung MR). Die Ausnahmegenehmigungen helfen akut, gleichzeitig seien Lösungen für eine langfristige Eindämmung nötig. Nach Ansicht des WVZ braucht es gegen die Zikade reguläre Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln. Zudem müsse mehr Geld in die Forschung gesteckt werden - gefordert sei dafür auch das Bundeslandwirtschaftsministerium. Und schließlich mahnt der Verband Änderungen an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an. Die Schwarzbrache müsse erlaubt sein, um der Zikadenpopulation über den Winter hinweg die Nahrungsgrundlage zu entziehen.

Aus für zwei Wachstumsregler

Zum 30. April 2025 widerrufen hat das BVL hingegen die Zulassung für zwei Wachstumsregler, die den Wirkstoff Trinexapac enthalten und für verschiedene Getreidekulturen eingesetzt werden können. Dieser Schritt erfolgte dem Bundesamt zufolge auf Antrag der zulassungsinhabenden Firmen. Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. Oktober 2025 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2026.

Aktiv wurde das Bundesamt jetzt auch beim Wirkstoff Captan, der vorwiegend im Obstbau als Kontaktfungizid gegen pilzliche Lagerfäulen und Apfelschorf verwendet wird. Laut einer seit dem 1. November 2024 geltenden Verordnung wurde die Genehmigung für Captan erneuert. Das BVL hat Ende März unmittelbar umzusetzende Genehmigungsbedingungen für Anwendungen des Wirkstoffs durch die Anpassung der bestehenden Zulassungen realisiert und Änderungsbescheide erlassen. Die Vorgaben sind bei der Anwendung aller Captan-haltigen Mittel sofort zu beachten.

Quelle: Niels Reisinger/ AgE

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