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Magazin Ausgabe 02/2023
02/2023
29. Juni 202329.06.23

Gefahrstoffe sicher lagern

Bundesverband der Maschinenringe e.V

In der Land- und Forstwirtschaft kommen vielfältige Gefahrstoffe zum Einsatz. Der Umgang und die Lagerung verlangt umfangreiches Wissen. Mit einer Handvoll Regeln lassen sich die gröbsten Fehler bereits umgehen.

Die Betankungspumpen werden mit größer werden Fahrzeugen und Maschinen immer leistungsfähiger.

Ob Pflanzenbau, Tierhaltung, Werkstatt oder Hoftankstelle – in der Land- und Forstwirtschaft kommen vielfältige Gefahrstoffe zum Einsatz: Pflanzenschutzmittel, Medikamente, Kraftstoffe, Düngemittel, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel oder Zement. Was allen Stoffen gleich ist: Von ihnen kann eine große Gefahr für die Gesundheit oder für die Umwelt ausgehen. Gefahrstoffe können durch Einatmen, durch Verschlucken, durch die Aufnahme über die Haut oder auch direkt über Verletzungen in den Körper gelangen. Abhängig von den physikalischen Eigenschaften und dem jeweiligen Aggregatszustand sind mögliche Gefährdungen nur sehr chwer oder sehr spät festzustellen.

Gefährdung beurteilen

Unabhängig davon, ob es sich um wassergefährdende Stoffe in unterschiedlichen Wassergefährdungsklassen (WGK), explosive Stoffe, entzündbare Stoffe, korrosive Stoffe, toxische Stoffe oder ätzende und reizende Stoffe handelt, müssen die möglichen Gefährdungen in einer Gefährdungsbeurteilung bewertet werden. Nur so lassen sich Gesundheitsrisiken erkennen und konkrete Maßnahmen für die Lagerung und den Umgang in der täglichen Arbeit ergreifen. Dabei ist die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) genauso zu berücksichtigen wie eine angepasste technische Ausstattung am Betrieb.

Richtig kennzeichnen

Um bei der Logistik, bei der Lagerung und auch beim Umgang mit den Gefahrstoffen Risiken richtig bewerten zu können, sind die Verpackungen und besonders auch die Umverpackung nach einem festen Muster zu kennzeichnen. Dazu gehören die Bezeichnung des Stoffes, die Gefahrenpiktogramme (Symbole) und die Sicherheitshinweise. Der Transport von Gefahrgut unterliegt sehr strengen Vorschriften. Welche Behälter und Verpackungen überhaupt transportiert werden dürfen, welche Mengen egebenenfalls unter erleichterte Bedingungen fallen oder welche Voraussetzung das Fahrzeug erfüllen muss, erklären im gewerblichen Bereich die „Gefahrgutverordnung Straße“ (GGVS) und das sogenannte ADR mit der 1000-Punkte-Regel (weitere Infos unter www.bussgeldkatalog.org/1000-punkte-regel/). In diesen Regelwerken sind die Standards definiert.

Sind die Gefahrstoffe dann am Betrieb, wird die Flut an Regeln, welche eingehalten werden müssen, nicht kleiner.

Verfallsdaten beachten

Eine wichtige Regel, die oft übersehen wird, ist das „Verfallsdatum“ für Kraftstoffkanister aus Kunststoff: Diese dürfen ab Herstellzeitraum maximal für eine Dauer von fünf Jahren verwendet werden und müssen dann getauscht werden. Tankhilfen etc. müssen für die Straßenfahrt abgebaut werden, nur dann gilt die Zulassung des Kanisters. Und natürlich muss die Ladung ausreichend gesichert sein. Das gilt auch für den Karton mit Pflanzenschutzmittel, der eben mal schnell beim Landhändler abgeholt wurde.

Korrekt lagern

Sind die Gefahrstoffe dann am Betrieb, wird die Flut an Regeln, welche eingehalten werden müssen, nicht kleiner: Gefahrstoffverordnungen, Wasserrecht und Wasserhaushaltsgesetze, Bauordnungen und -vorschriften für Brandschutz, Verwaltungsvorschriften für wassergefährdende Stoffe (VwVwS), technische Regelwerke, Anlagenverordnung, Pflanzenschutzgesetz sowie das Fachrecht zu den Themenbereichen Umwelt, Futtermittel, Lebensmittel, Tierschutz bilden den komplexen Rahmen ür Umgang und Lagerung. Die Vorschriften für die Lagerung, ob in einem eigenen Raum, Schrank oder Container, sind sehr umfangreich und oft auch ohne fachliche Unterstützung nicht zu überblicken. Abhängig von den Lagermengen und den zu lagernden Gefahrstoffen gelten unterschiedliche Auflagen. Sie regeln, wer Zutritt zu diesen Bereichen hat, welche Mengen und welche Stoffe in welchen Mengen zusammen gelagert werden können. Auch die Anforderungen an Brandschutz, an Zu- und Abluft sowie besondere Auflagen für die elektrische Anlage im Umfeld werden darin berücksichtigt.

Auflagen berücksichtigen

Der Bau und der Betrieb von Hof- oder Eigenverbrauchstankstellen wird nicht umsonst in letzter Zeit immer kritischer kontrolliert. Oft werden große Mengen an Kraftstoff gelagert. Auch die Betankungspumpen werden mit größer werden Fahrzeugen und Maschinen immer leistungsfähiger. Kommt es hier zu einem Zwischenfall, ist es wichtig, im Vorfeld alle Auflagen wenigstens berücksichtigt zu haben, um bei einem drohenden Umweltschaden nicht den Versicherungsschutz zu verlieren. Im Bereich Tierhaltung stellt der Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln eine große Gefahr dar. Soweit möglich, sollten diese immer separat von den Arbeitsbereichen unter Verschluss gelagert werden. Wo möglich, sollte die Dosierung und Beimischung beispielsweise zum Reinigungswasser automatisch erfolgen. Das Tragen von Handschuhen, Schutzbrille und -kleidung oder Atemschutzmaske als persönliche Schutzausrüstung ist Pflicht!

Martin Gehring ist Sicherheitsexperte des Bundesverbands der Maschinenringe.

Experten zu Rat ziehen

Zement oder fertige Mörtelmischungen zum Anrühren mit Wasser werden als Gefahrstoffe oft unterschätzt. Auch sie sind meist sehr reizend beziehungsweise ätzend. Bereits beim Öffnen der Verpackungen (Sack oder Eimer) kann es durch den freigesetzten Staub zu einer Schädigung der Atemwege und der Augen kommen. Beim direkten Kontakt mit dem fertigen Produkt ohne geeignete Handschuhe sind Verätzungen an Händen und Knien keine Seltenheit. Der Umgang mit Gefahrstoffen ist durch die Vielfalt der Substanzen, die zum Einsatz kommen, im wahrsten Sinne des Wortes ein Kapitel für sich. Bei Fragen zu Gefahrstoffen am Betrieb ist die SVLFG ein kompetenter Ansprechpartner. Geht es um die Optimierung der technischen Ausstattung und der persönlichen Schutzausrüstung, dann steht auch der Maschinenring vor Ort mit den Partnern zur Unterstützung bereit.

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