Die Experten von LandEnergie erklären, wie sich die geplanten gesetzlichen Regelungen auf den Bau neuer PV-Anlagen auswirken.
Update: 9. März 2024 - Anfang Mai 2023 wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Photovoltaik-Strategie vorgestellt. Mit dem Solarpaket 1 soll der erste Teil der Maßnahmen umgesetzt werden. Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, den Zubau von PV-Anlagen zu beschleunigen und bürokratische Hindernisse abzubauen.
Nachdem der Gesetzentwurf vom Kabinett am 16.08.2023 beschlossen wurde, sollte er im Frühjahr, frühestens ab dem 11. März 2024, vom Parlament verabschiedet werden. Der parlamentarische Prozess verzögert sich seit Monaten immer wieder, weil die Parteien keine Einigung finden.
Neuerungen für Agri-PV
Aufgeständerte Agri-PV-Anlagen, ab einer lichten Höhe von 2,1 Metern, bekommen zusammen mit schwimmenden, Parkplatz und Moor-PV-Anlagen ein eigenes Segment im Rahmen der Freiflächen-PV-Anlagen und werden besondere PV-Anlagen genannt.
Das Ausschreibungsvolumen soll von 500 MW im Jahr 2024 auf bis zu 3.000 MW im Jahr 2029 schrittweise erhöht werden.
Dabei wird auch der Höchstgebotswert bei Agri-PV-Anlagen auf 9,5 ct/kWh im Jahr 2024 erhöht. So sollen die höheren Kosten für den Bau der Anlage ausgeglichen werden. In den Anschlussjahren wird folgende Berechnung angewandt: Aus den letzten drei Gebotsterminen wird aus den höchsten Zuschlagswerten besonderer Solaranlagen der Durchschnitt gebildet, welcher dann um 8 % erhöht wird und als neuer Höchstgebotswert gilt.
Bei kleineren Anlagen bis 1 MW, die nicht in der Ausschreibung sind und eine gesetzlich festgelegte Vergütung erhalten, wird die reguläre gesetzlich festgelegte Vergütung 2024 um 2,5 ct/kWh erhöht. Sie erhalten somit 9,5 ct/kWh, was dem Höchstgebotswert in der Ausschreibung entspricht.
Bei Agri-PV-Anlagen kann eine zusätzliche Prämie von 0,3 ct/kWh erreicht werden. Hierzu müssen jedoch mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt werden:
- Der Verlust landwirtschaftlicher Fläche beträgt weniger als 15 %.
- Senkrecht ausgerichtete Agri-PV Anlagen erreichen mindestens 0,8 Meter, aufgeständerte Anlagen mindestens 2,1 Meter lichte Höhe.
- Die Stickstoffdüngung auf der Fläche wird grundsätzlich um 20 % reduziert und es wird auf den Einsatz von Herbiziden verzichtet.
- Auf 5 % der Fläche muss ein Blühstreifen bzw. bei Grünland ein Altgrasstreifen angelegt werden.
Änderungen bei Dach-PV-Anlagen
Mit dem Gesetzesentwurf soll auch der Grenzwert für das Anlagenzertifikat erhöht werden. War bisher ein Anlagenzertifikat ab einer Einspeiseleistung von 135 kW notwendig, soll es in Zukunft erst ab einer Einspeiseleistung von 270 kW oder einer installierten Leistung von 500 kW erforderlich sein.
Zukünftig können Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 200 kW auf die Direktvermarktung verzichten, wenn sie ihrem Netzbetreiber den eingespeisten Strom unentgeltlich zur Verfügung stellen. Dadurch kann der Anlagenbetreiber auf die Direktvermarktung verzichten, wenn die Kosten für die Direktvermarktung höher als die entsprechenden Erlöse sind.
Weitere Neuerungen, eine Zusammenfassung sowie der Gesetzentwurf sind auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz abrufbar. Wer den Bau einer klimafreundlichen PV-Anlage plant oder einen Energiespeicher nachrüsten will, kann sich bei den Experten von LandEnergie zum Solarpaket 1 informieren und in einem unverbindlichen Angebot alle Vorteile ausschöpfen!